Abmahngefahr durch falsche Bestellübersicht

Onlinehandel, Telefonnummer, Bestellübersicht, OS-Plattform

Von Karsten Groeger


Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) München erst kürzlich den Dash-Button von Amazon für unzulässig erklärt hat, hat der Online-Versandhändler nun eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Mit Urteil vom 31.01.2019, Az. 29 U 1582, traf erneut das OLG München eine nicht nur für Amazon, sondern für alle Onlinehändler folgenschwere Entscheidung. Künftig müssen Händler ihre Webshops und ihre Bestellübersicht so gestalten, dass Verbrauchern unmittelbar vor Absendung der Vertragserklärung – also unmittelbar vor dem Klick auf den “Jetzt Kaufen”-Button – alle wesentlichen Produktmerkmale noch einmal überblicksartig angezeigt werden. Der Entscheidung liegt ein Streit zwischen Verbraucherschützern und dem Internet-Giganten Amazon zugrunde, den dieser nunmehr auch in zweiter Instanz verloren hat.

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LG Koblenz: Schlafen im Doppelbett

Doppelbett

Manchmal müssen sich Gericht mit durchaus kuriosen, ja bisweilen sogar lustigen Fragestellungen befassen. So zum Beispiel in einem kürzlich vom Landgericht Koblenz entschiedenen Fall (Beschluss vom 17.08.2018, Az. 6 S 92/18). Hier ging es um die Frage, wie eine Einzelperson ein Doppelbett sachgerecht benutzt. Das Ergebnis: Bestimmungswidriges „Mittigschlafen“ ist kein Sachmangel.

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Filesharing: Störerhaftung novelliert

Filesharing

Das Computerspiel „Dead Island“ hat kürzlich den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Es war über den Internetzugang des späteren Beklagten auf einer Internet-Tauschbörse im Rahmen des s.g. Filesharing zum Download angeboten worden. Der BGH hat nunmehr in seinem Urteil vom 26.07.2018, Az. I ZR 64/17, darüber entschieden, dass Opfern von Urheberrechtsverletzungen nach dem Telemediengesetzes (TMG) Sperransprüche zur Seite stehen. Die Entscheidung ist wegweisend für den künftigen Umfang der s.g. Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet.

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Verfassungsbeschwerde von US-Kanzlei unzulässig

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Von Karsten Groeger.


Die US-Kanzlei Jones Day betreute den Volkswagenkonzern während der in den USA durchgeführten strafrechtlichen Ermittlungen im Abgasskandal und wurde u.a. mit der internen Sachaufklärung beauftragt. Dementsprechend nahm die US-Kanzlei, die auch Büros in Deutschland betreibt, im September 2015 bei der Volkswagen AG interne Ermittlungen auf, beriet in Rechtsfragen und vertrat die Volkswagen AG gegenüber den amerikanischen Strafverfolgungsbehörden. Im Zuge der internen Ermittlungen wurden u.a. Mitarbeiter befragt und Dokumente gesichtet. Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt im Zusammenhang mit Vorgängen rund um die 3-Liter-Dieselmotoren der zum Konzern gehörenden Audi AG. Die Ermittlungen wegen Betrugsverdachts und strafbarer Werbung richteten sich zunächst gegen unbekannt, später gegen mehrere, hier nicht zu nennende Beschuldigte. Darüber hinaus leitete die Staatsanwaltschaft am 29.06.2017 ein Bußgeldverfahren ein. Ebenso ermittelte die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen ähnlicher Vorwürfe in Bezug auf einen 2-Liter-Dieselmotor.

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Google muss unbegründete 1-Sterne-Bewertung löschen

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Von Karsten Gröger.


Bewertungen im Internet spielen bei der Kundenakquise eine immer größere Rolle. Negative Bewertungen können erhebliche Wettbewerbsnachteile und in der Folge sogar finanzielle Verluste nach sich ziehen. Werden derartige schlechte Bewertungen zu Unrecht abgegeben, muss sich dies das betroffene Unternehmen nicht gefallen lassen. Das Landgericht Lübeck hat kürzlich Google verurteilt, eine kommentarlose negative Bewertung eines angeblichen Kunden einer Kieferorthopädie-Praxis zu löschen. Dem Suchmaschinenbetreiber ist der Beweis nicht gelungen, dass der Verfasser der 1-Sterne-Bewertung tatsächlich Patient der Praxis gewesen ist.

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