Manchmal müssen sich Gericht mit durchaus kuriosen, ja bisweilen sogar lustigen Fragestellungen befassen. So zum Beispiel in einem kürzlich vom Landgericht Koblenz entschiedenen Fall (Beschluss vom 17.08.2018, Az. 6 S 92/18). Hier ging es um die Frage, wie eine Einzelperson ein Doppelbett sachgerecht benutzt. Das Ergebnis: Bestimmungswidriges „Mittigschlafen“ ist kein Sachmangel.
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