Verfassungsbeschwerde von US-Kanzlei unzulässig

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Von Karsten Groeger.


Die US-Kanzlei Jones Day betreute den Volkswagenkonzern während der in den USA durchgeführten strafrechtlichen Ermittlungen im Abgasskandal und wurde u.a. mit der internen Sachaufklärung beauftragt. Dementsprechend nahm die US-Kanzlei, die auch Büros in Deutschland betreibt, im September 2015 bei der Volkswagen AG interne Ermittlungen auf, beriet in Rechtsfragen und vertrat die Volkswagen AG gegenüber den amerikanischen Strafverfolgungsbehörden. Im Zuge der internen Ermittlungen wurden u.a. Mitarbeiter befragt und Dokumente gesichtet. Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt im Zusammenhang mit Vorgängen rund um die 3-Liter-Dieselmotoren der zum Konzern gehörenden Audi AG. Die Ermittlungen wegen Betrugsverdachts und strafbarer Werbung richteten sich zunächst gegen unbekannt, später gegen mehrere, hier nicht zu nennende Beschuldigte. Darüber hinaus leitete die Staatsanwaltschaft am 29.06.2017 ein Bußgeldverfahren ein. Ebenso ermittelte die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen ähnlicher Vorwürfe in Bezug auf einen 2-Liter-Dieselmotor.

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