Google muss unbegründete 1-Sterne-Bewertung löschen

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Von Karsten Gröger.


Bewertungen im Internet spielen bei der Kundenakquise eine immer größere Rolle. Negative Bewertungen können erhebliche Wettbewerbsnachteile und in der Folge sogar finanzielle Verluste nach sich ziehen. Werden derartige schlechte Bewertungen zu Unrecht abgegeben, muss sich dies das betroffene Unternehmen nicht gefallen lassen. Das Landgericht Lübeck hat kürzlich Google verurteilt, eine kommentarlose negative Bewertung eines angeblichen Kunden einer Kieferorthopädie-Praxis zu löschen. Dem Suchmaschinenbetreiber ist der Beweis nicht gelungen, dass der Verfasser der 1-Sterne-Bewertung tatsächlich Patient der Praxis gewesen ist.

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