Landgericht Berlin verbietet Mitbewerberbehinderung bei Amazon

Mitbewerberbehinderung

Das so genannte „Anhängen bei Amazon“ ist nach wie vor häufiger Anlass für Streit unter Marketplace-Händlern der Plattform. Obwohl von Amazon gewünscht und gefordert, stoßen sich viele Amazon-Händler daran, dass Mitbewerber sich an „ihr“ Angebot „anhängen“ – erst recht, wenn der Konkurrent das Produkt billiger anbietet und deshalb in den Genuss der s.g. „Buy Box“ kommt, also den prominenten „Kaufen-Button“ von Amazon direkt auf der Produktseite in Anspruch nehmen darf. Viele Händler versuchen deshalb, genau dies zu verhindern – zum Beispiel dadurch, dass sie dem Angebot eine bestimmte, eigene Markenherkunft attestieren, um Mitbewerber vom „Anhängen“ abzuschrecken. Nachdem bereits das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 22.11.2018, Az. 4 U 73/18) und das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 2603.2021, Az. 6 U 11/21) dieses Geschäftsgebaren unter bestimmten Voraussetzungen als Mitbewerberbehinderung betrachtet haben, hat sich nun auch das Landgericht Berlin dieser Ansicht angeschlossen (LG Berlin, Urteil vom 22.11.2021, Az. 101 O 128/20). Lesen Sie alles zur aktuellen Entscheidung über Mitbewerberbehinderung bei Amazon hier.

Continue reading

Anhängen bei Amazon an fremde Angebote

Anhängen bei Amazon

Online-Händlern der Plattform Amazon treibt seit einiger Zeit der Themenkreis „Anhängen bei Amazon an fremde Angebote“ um. Die Händler stören sich dabei meist daran, dass andere Amazon-Anbieter die eigenen, in der Regel selbst erstellten Produktseiten auf Amazon – einschließlich der Artikelbezeichnungen, Beschreibungstexte, Produktfotos und ggf. sogar der EAN (European Article Number) und anderer Spezifikationen – für deren Produkte nutzen, sich also an ein bestehendes Angebot einfach „dranhängen“. In diesem Artikel wollen soll ein verständlicher Überblick über eine Thematik an die Hand gegeben werden, die aus rechtlicher Sicht alles andere als einfach und unumstritten ist.

Continue reading

Onlinehandel: Angabe der Telefonnummer keine Pflicht mehr?

Onlinehandel, Telefonnummer, Bestellübersicht

Von Karsten Groeger.


Der Streit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) und dem Versandriesen Amazon unter anderem um die Pflicht von Online-Händlern zur Angabe der Telefonnummer und anderer Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb von Webshops beschäftigt nunmehr den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Schlussantrag des Generalanwalts geht in eine deutliche Richtung. Das Urteil dürfte Erleichterungen für Online-Händler mit sich bringen. Onlinehandel Telefonnummer.

Continue reading

Abmahngefahr durch falsche Bestellübersicht

Onlinehandel, Telefonnummer, Bestellübersicht

Von Karsten Groeger


Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) München erst kürzlich den Dash-Button von Amazon für unzulässig erklärt hat, hat der Online-Versandhändler nun eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Mit Urteil vom 31.01.2019, Az. 29 U 1582, traf erneut das OLG München eine nicht nur für Amazon, sondern für alle Onlinehändler folgenschwere Entscheidung. Künftig müssen Händler ihre Webshops und ihre Bestellübersicht so gestalten, dass Verbrauchern unmittelbar vor Absendung der Vertragserklärung – also unmittelbar vor dem Klick auf den “Jetzt Kaufen”-Button – alle wesentlichen Produktmerkmale noch einmal überblicksartig angezeigt werden. Der Entscheidung liegt ein Streit zwischen Verbraucherschützern und dem Internet-Giganten Amazon zugrunde, den dieser nunmehr auch in zweiter Instanz verloren hat.

Continue reading