Milka-Urteil des LG Bremen: Relative Mogelpackung

Milka-Urteil

Mit Urteil vom 13.05.2026 hat das Landgericht Bremen ein wegweisendes Urteil zur sogenannten „relativen Mogelpackung” gefällt. Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. hat die Mondelez Deutschland GmbH erfolgreich auf Unterlassung verklagt, weil der Hersteller seine Milka-Schokoladentafeln heimlich von 100 g auf 90 g reduziert hat – bei nahezu identischer Verpackung. Das Milka-Urteil (Az. 12 O 118/25) ist eine wesentliche Entscheidung zur s.g. “Shrinkflation” und hat erhebliche wettbewerbsrechtliche Konsequenzen für die gesamte Lebensmittelbranche.

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Landgericht Berlin verbietet Mitbewerberbehinderung bei Amazon

Mitbewerberbehinderung

Das so genannte „Anhängen bei Amazon“ ist nach wie vor häufiger Anlass für Streit unter Marketplace-Händlern der Plattform. Obwohl von Amazon gewünscht und gefordert, stoßen sich viele Amazon-Händler daran, dass Mitbewerber sich an „ihr“ Angebot „anhängen“ – erst recht, wenn der Konkurrent das Produkt billiger anbietet und deshalb in den Genuss der s.g. „Buy Box“ kommt, also den prominenten „Kaufen-Button“ von Amazon direkt auf der Produktseite in Anspruch nehmen darf. Viele Händler versuchen deshalb, genau dies zu verhindern – zum Beispiel dadurch, dass sie dem Angebot eine bestimmte, eigene Markenherkunft attestieren, um Mitbewerber vom „Anhängen“ abzuschrecken. Nachdem bereits das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 22.11.2018, Az. 4 U 73/18) und das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 2603.2021, Az. 6 U 11/21) dieses Geschäftsgebaren unter bestimmten Voraussetzungen als Mitbewerberbehinderung betrachtet haben, hat sich nun auch das Landgericht Berlin dieser Ansicht angeschlossen (LG Berlin, Urteil vom 22.11.2021, Az. 101 O 128/20). Lesen Sie alles zur aktuellen Entscheidung über Mitbewerberbehinderung bei Amazon hier.

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