Mit Urteil vom 13.05.2026 hat das Landgericht Bremen ein wegweisendes Urteil zur sogenannten „relativen Mogelpackung” gefällt. Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. hat die Mondelez Deutschland GmbH erfolgreich auf Unterlassung verklagt, weil der Hersteller seine Milka-Schokoladentafeln heimlich von 100 g auf 90 g reduziert hat – bei nahezu identischer Verpackung. Das Milka-Urteil (Az. 12 O 118/25) ist eine wesentliche Entscheidung zur s.g. “Shrinkflation” und hat erhebliche wettbewerbsrechtliche Konsequenzen für die gesamte Lebensmittelbranche.
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