Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die umstrittenen Sondervermögen von insgesamt ca. einer Billion Euro (1.000.000.000.000 EUR) für Infrastruktur und Verteidigung dürfen beschlossen werden. Ansprechende Anträge auf Erlass einerstweiliger Anordnungen haben die Karlsruher Richter abgelehnt (2 BvE 3/25; 2 BvE 4/25; 2 BvE 2/25; 2 BvE 5/25) Es sei es nicht zu beanstanden, dass diese Sonderschulden vom alten Bundestag beschlossen werden sollen, obwohl der neue Bundestag (21. Deutscher Bundestag) bereits gewählt ist.
Doch ist diese Entscheidung wirklich ein Sieg der Demokratie – oder ein gefährlicher Präzedenzfall, der die Handlungsfähigkeit künftiger Parlamente und Generationen einschränkt? Kritiker werfen den obersten Verfassungshütern vor, das Demokratieprinzip und die Parlamentsautonomie zu verletzen und so dem Vertrauen in unsere Verfassungsorgane Schaden zuzufügen. Ein kritischer Blick nach Karlsruhe.
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