Zahlungen nach Kreditwiderruf ggf. steuerpflichtig

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Der Widerruf von Krediten und Darlehensverträgen (“Kreditwiderruf”) ist nicht erst seit dem s.g. “Dieselskandal” zu allgemeiner Beliebtheit gelangt. Das mit – vermeintlich oder tatsächlich – fehlerhaften Widerrufsbelehrungen verbundende “ewige Widerrufsrecht” hat in den vergangen Jahren zu einer abenteuerlichen Prozessflut bei deutschen Gerichten geführt, in der versucht worden ist, aus auf Pump finanzierten Produkten – von der PlayStation über das Auto bis zum Mehrfamilienhaus – zusätzlich Kasse zu machen. Diese oft genug rechtsmissbräuchlichen Umtriebe könnten nun für einige Glücksritter ein Nachspiel haben: Denn Zahlungen aus der Rückabwicklung solcher Darlehen unterliegen unter Umständen der Einkommensteuerpflicht, wie eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf zeigt (FG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2022, Az. 11 K 314/20 E).

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