Neues Wahlrecht – Macht statt Recht

Neues Wahlrecht

In einer viel beachteten Grundsatzentscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2012 Teile des Bundeswahlrechts für verfassungswidrig erklärt (BVerfGE 131, 316 – 376), weil u.a. das mit Überhangmandaten verbundene negative Stimmgewicht den vom Gesetzgeber gewählten Grundcharakter einer Verhältniswahl gefährde. In der Folge wurde das Wahlrecht dahingehend angepasst, als dass Überhangmandanten Ausgleichsmandate entgegengesetzt wurden, um diesen Effekt zu verhindern. Die Folge: Ein immer weiter wachsender Bundestag mit derzeit 736 Abgeordneten. Nun hat die s.g. “Ampel-Koalition” aus SPD, Grünen und FDP ein neues Wahlrecht beschlossen. Es ist ein verfassungswidriger Frontalangriff auf die Demokratie und dient lediglich einem Zweck: Der Absicherung künftiger linker Mehrheiten. Ein Kommentar.

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Novemberhilfe für Einzelhändler einklagen!

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Von Karsten Groeger.


Im Rahmen der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der mit der Corona-Pandemie (Pandemie des neuartigen SARS-CoV-2-Virus) einhergehenden Schließungsverfügungen für weite Teile der Wirtschaft haben Bund und Länder staatliche Hilfsprogramme in bisher ungekannten Größenordnungen aufgelegt. Dies sind neben der s.g. Überbrückungshilfe vor allen Dingen die Novemberhilfe und Dezemberhilfe. Der Einzelhandel hat darauf jedoch bislang keinen Anspruch. Unser Artikel beschäftigt sich mit der Frage, ob Einzelhändler die Novemberhilfe und Dezemberhilfe – notfalls gerichtlich – beanspruchen können, obwohl sie nicht schon vom “Wellenbrecher-Lockdown” ab dem 02.11.2020 betroffen waren, sondern vielmehr “erst” am 16.12.2020 schließen mussten.

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Ist der Lockdown verfassungswidrig?

Lockdown

Die Bundesrepublik Deutschland erlebt derzeit den Corona Lockdown – die wahrscheinlich intensivste und eingriffsstärkste Ausübung repressiver staatlicher Gewalt in ihrer Geschichte. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie haben das öffentliche Leben, wie wir es kennen, teils dramatisch verändert. Ausgangssperren, Kontaktverbote, die faktische Außerkraftsetzung des Föderalismus und die Schließung ganzer Wirtschaftszweige und öffentlicher Einrichtungen betreffen jeden einzelnen Bürger in erheblichem Maße. Kaum einer hätte sich so etwas in einer gefestigten westlich-freiheitlichen Demokratie vorstellen können. Führende Verfassungsrechtler warnen gar vor einem „faschistoid-hysterischen Hygienestaat“. Was ist also mit unseren Grundrechten? Ist der Corona-Shutdown verfassungsgemäß? Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gibt in einem aktuellen Beschluss vom 09.04.2020, Az. 1 S 925/20, interessante Hinweise.

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Verfassungsbeschwerde von US-Kanzlei unzulässig

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Von Karsten Groeger.


Die US-Kanzlei Jones Day betreute den Volkswagenkonzern während der in den USA durchgeführten strafrechtlichen Ermittlungen im Abgasskandal und wurde u.a. mit der internen Sachaufklärung beauftragt. Dementsprechend nahm die US-Kanzlei, die auch Büros in Deutschland betreibt, im September 2015 bei der Volkswagen AG interne Ermittlungen auf, beriet in Rechtsfragen und vertrat die Volkswagen AG gegenüber den amerikanischen Strafverfolgungsbehörden. Im Zuge der internen Ermittlungen wurden u.a. Mitarbeiter befragt und Dokumente gesichtet. Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt im Zusammenhang mit Vorgängen rund um die 3-Liter-Dieselmotoren der zum Konzern gehörenden Audi AG. Die Ermittlungen wegen Betrugsverdachts und strafbarer Werbung richteten sich zunächst gegen unbekannt, später gegen mehrere, hier nicht zu nennende Beschuldigte. Darüber hinaus leitete die Staatsanwaltschaft am 29.06.2017 ein Bußgeldverfahren ein. Ebenso ermittelte die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen ähnlicher Vorwürfe in Bezug auf einen 2-Liter-Dieselmotor.

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