Urheberrecht geht “Gendern” vor!

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Wohl kaum ein Thema wird in der Öffentlichkeit kontroverser diskutiert und ist umstrittener als das so genannte “Gendern”. Dabei handelt es sich um den – nach hier vertretener Auffassung gleichsam untauglichen und einigermaßen unbeholfenen – Versuch, als vermeintlich “diskriminierend” oder “ausgrenzend” wahrgenommene, gewachsene semantische, grammatikalische oder auch ausdrucksweise Elemente der deutschen Sprache im Hinblick auf das (biologische oder “gefühlte”) Geschlecht durch tiefgreifende sprachliche Eingriffe “zu korrigieren”. Kürzlich hat sich dieses Gendern mit dem deutschen Urheberrecht messen müssen – und verloren, wie ein aktueller Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg (Az. 308 O 176/21) zeigt.

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