Mit Urteil vom 15.07.2026 hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) die Klage der OpenAI, Inc. gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) abgewiesen (Az. T‑555/25). Nach dem OpenAI-Urteil des EuG ist die Wortmarke OPENAI für Software, Cloud-Dienste und verwandte Leistungen rein beschreibend und nicht als Marke schutzfähig. Das englischsprachige Publikum erkenne darin nur die geläufigen Begriffe „open“ und „AI“ und keinen Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen. Dass praktisch jeder den Namen mit ChatGPT verbindet, spielt dabei keine Rolle. Endgültig verloren ist die Marke für OpenAI damit allerdings noch nicht.
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