Es ist eines der gesellschaftspolitischen Großprojekte der s.g. “Ampel-Koalition” unter der Federführung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach: Die weitgehende Legalisierung von Marihuana und Cannabis. Ab 01.04.2024 ist es nun soweit. Pünktlich um Mitternacht versammelten sich tausende Kiffer u.a. am Brandenburger Tor in Berlin und zündeten sich – zusammen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabis-Gesetz) – einen Joint an. Kritik üben Opposition, Ärzteverbände und Polizeigewerkschaft. In unserem Artikel fassen wir zusammen, was nun gilt, was erlaubt ist und was verboten bleibt.
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Cannabis-Club & Co.
Die Grünen wollten es schon immer, den Gelben war es schon immer egal und die Roten machen nun wohl oder übel auch mit: Die Legalisierung von Hanf, also Cannabis, zu Genusszwecken wird kommen. Das Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, der nach dem Willen der Koalitionäre noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden soll. Schwarzmarkt, illegaler Handel und die Kriminalisierung von Konsumenten sollen eingeschränkt werden. Ein Blick auf die Eckpunkte zeigt jedoch: Der große Wurf ist – wieder einmal – nicht gelungen, die Liberalisierung scheint mutlos und verliert sich in Klein-Klein. Man könnte sagen: “Legalize it, German style!” Erlaubt werden sollen jedenfalls der Cannabis-Club und der Eigenanbau. Modellregionen für kommerzielle Handelsstrukturen sollen später hinzukommen. Wir stellen die wesentlichen Punkte der Cannabis-Legalisierung vor.
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