Abmahngefahr durch falsche Bestellübersicht

Onlinehandel, Telefonnummer, Bestellübersicht, OS-Plattform

Von Karsten Groeger


Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) München erst kürzlich den Dash-Button von Amazon für unzulässig erklärt hat, hat der Online-Versandhändler nun eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Mit Urteil vom 31.01.2019, Az. 29 U 1582, traf erneut das OLG München eine nicht nur für Amazon, sondern für alle Onlinehändler folgenschwere Entscheidung. Künftig müssen Händler ihre Webshops und ihre Bestellübersicht so gestalten, dass Verbrauchern unmittelbar vor Absendung der Vertragserklärung – also unmittelbar vor dem Klick auf den “Jetzt Kaufen”-Button – alle wesentlichen Produktmerkmale noch einmal überblicksartig angezeigt werden. Der Entscheidung liegt ein Streit zwischen Verbraucherschützern und dem Internet-Giganten Amazon zugrunde, den dieser nunmehr auch in zweiter Instanz verloren hat.

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Gesetzentwurf gegen Abmahnmissbrauch

Abmahnmissbrauch, Deutsche Umwelthilfe

Abmahnungen sind und bleiben ein dauerhaft stark diskutiertes Thema. Vom Filesharing über E-Mail-Spam bis zum Wettbewerbsrecht. Während der Erhalt einer Abmahnung für den Betroffenen häufig ein Ärgernis ist, sehen die Anspruchsberechtigten darin ein probates Mittel, urheber-, persönlichkeits-, marken- oder wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche außergerichtlich durchzusetzen. Dies hatte auch der Gesetzgeber erkannt – auch und gerade vor dem Hintergrund der Entlastung der Justiz. Es gibt jedoch immer wieder Fälle, in denen Mitbewerber wie Anwaltskanzleien gleichermaßen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen in großer Zahl aussprechen – nicht um den lauteren Wettbewerb durchzusetzen, sondern um Anwaltskosten und Vertragsstrafen zu generieren. Diesem Abmahnmissbrauch soll nun mit einem neuen Gesetz Einhalt geboten werden. 

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Instagram-Abmahnung – und nun?

instagram, instagram-abmahnung

Von Karsten Gröger.


Nutzer des Dienstes Instagram, ein soziales Netzwerk mit Hauptaugenmerk auf das Teilen und Verbreiten von Medien wie Fotos oder Videos, werden seit einiger Zeit festgestellt haben, dass zahlreichen Posts und Beiträgen Hinweise wie “Achtung, Werbung!”, “Werbung, da Seitenverlinkung!” oder Ähnliches vorangestellt wurden, bevor der eigentliche Inhalt des Postings beginnt. Hintergrund ist eine Abmahnwelle des “Verbandes Sozialer Wettbewerb” (VSW) und anderer, die es auf Instagram-Nutzer abgesehen haben. Was es mit der Instagram-Abmahnung auf sich hat, wer betroffen ist, wie sich die Rechtslage darstellt und was Sie jetzt beachten müssen, lesen Sie hier.

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