“TOP-Mediziner” – FOCUS-Prüfsiegel irreführend

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Das Landgericht München I hat dem Nachrichtenmagazin Focus in einer aktuellen Entscheidung (LG München I, Urteil vom 13.02.2023, Az. 4 HKO 14545/21) verboten, Werbung für Ärzte und Mediziner mit s.g. “Prüfsiegeln” zu betreiben. Das “TOP-Mediziner”-Prüfsiegel sowie die “FOCUS-Empfehlung” im Hinblick auf Ärzte seien irreführend und wettbewerbswidrig, so die Münchener Richter. Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband. Das – zum Zeitpunkt dieses Artikels – noch nicht im Volltext veröffentliche Urteil dürfte die Anforderungen an Werbung mit Qualitäts- oder Prüfsiegeln weiter präzisieren.

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Instagram-Abmahnung – und nun?

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Von Karsten Gröger.


Nutzer des Dienstes Instagram, ein soziales Netzwerk mit Hauptaugenmerk auf das Teilen und Verbreiten von Medien wie Fotos oder Videos, werden seit einiger Zeit festgestellt haben, dass zahlreichen Posts und Beiträgen Hinweise wie “Achtung, Werbung!”, “Werbung, da Seitenverlinkung!” oder Ähnliches vorangestellt wurden, bevor der eigentliche Inhalt des Postings beginnt. Hintergrund ist eine Abmahnwelle des “Verbandes Sozialer Wettbewerb” (VSW) und anderer, die es auf Instagram-Nutzer abgesehen haben. Was es mit der Instagram-Abmahnung auf sich hat, wer betroffen ist, wie sich die Rechtslage darstellt und was Sie jetzt beachten müssen, lesen Sie hier.

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