Böhmermanns Schönbohm-“Satire” royal gescheitert

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Tendenziös und voreingenommen, anfällig für Fremdscham, vor Sendungsbewusstsein nur so strotzend – diese Charakterisierung des selbsternannten, vom Rundfunkbeitrag üppig gepäppelten “Satirikers” Jan Böhmermann und seiner “ZDF”-Sendung “Magazin Royale”, die sich am freien Markt vermutlich niemals wirtschaftlich halten würde, trifft es wohl am besten. Und während es jedenfalls der aufmerksamen Öffentlichkeit schon lange klar sein dürfte, dass Böhmermanns “Humor” und Gehalt offenbar in indirekt proportionalem Verhältnis zueinander stehen, hat der öffentlich-rechtlich-pseudointellektuell-unbeholfene “Austeiler” diesmal ordentlich einstecken müssen. Vor dem Landgericht München I (Urt. v. 19.12.2024, Az. 26 O 12612/23) unterlagen Böhmermann und das “ZDF” im Rahmen einer Unterlassungsklage gegen Arne Schönbohm, den ehemaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Es hilft eben nichts, ehrenrührige Falschbehauptungen als “Satire” zu verpacken – auch wenn man sich für noch so clever hält.

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KunstUrhG trotz DSGVO weiter anwendbar – OLG Köln

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Von Karsten Gröger.


Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 18.06.2018, Az. 15 W 27/18, eine erste wegweisende Entscheidung in Bezug auf das Verhältnis zwischen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) im Bereich des Presserechts getroffen. Die Kölner Richter haben für Recht erkannt, dass die bisher geltenden Erleichterungs-Regelungen des KunstUrhG – jedenfalls im journalistischen Bereich – weiterhin vollumfänglich anwendbar sind und den datenschutzrechtlichen Regelungen der DSGVO vorgehen.

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Instagram-Abmahnung – und nun?

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Von Karsten Gröger.


Nutzer des Dienstes Instagram, ein soziales Netzwerk mit Hauptaugenmerk auf das Teilen und Verbreiten von Medien wie Fotos oder Videos, werden seit einiger Zeit festgestellt haben, dass zahlreichen Posts und Beiträgen Hinweise wie “Achtung, Werbung!”, “Werbung, da Seitenverlinkung!” oder Ähnliches vorangestellt wurden, bevor der eigentliche Inhalt des Postings beginnt. Hintergrund ist eine Abmahnwelle des “Verbandes Sozialer Wettbewerb” (VSW) und anderer, die es auf Instagram-Nutzer abgesehen haben. Was es mit der Instagram-Abmahnung auf sich hat, wer betroffen ist, wie sich die Rechtslage darstellt und was Sie jetzt beachten müssen, lesen Sie hier.

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