Böhmermanns Schönbohm-“Satire” royal gescheitert

böhmermann schönbohm

Tendenziös und voreingenommen, anfällig für Fremdscham, vor Sendungsbewusstsein nur so strotzend – diese Charakterisierung des selbsternannten, vom Rundfunkbeitrag üppig gepäppelten “Satirikers” Jan Böhmermann und seiner “ZDF”-Sendung “Magazin Royale”, die sich am freien Markt vermutlich niemals wirtschaftlich halten würde, trifft es wohl am besten. Und während es jedenfalls der aufmerksamen Öffentlichkeit schon lange klar sein dürfte, dass Böhmermanns “Humor” und Gehalt offenbar in indirekt proportionalem Verhältnis zueinander stehen, hat der öffentlich-rechtlich-pseudointellektuell-unbeholfene “Austeiler” diesmal ordentlich einstecken müssen. Vor dem Landgericht München I (Urt. v. 19.12.2024, Az. 26 O 12612/23) unterlagen Böhmermann und das “ZDF” im Rahmen einer Unterlassungsklage gegen Arne Schönbohm, den ehemaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Es hilft eben nichts, ehrenrührige Falschbehauptungen als “Satire” zu verpacken – auch wenn man sich für noch so clever hält.

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“TOP-Mediziner” – FOCUS-Prüfsiegel irreführend

TOP-Mediziner, FOCUS-Empfehlung

Das Landgericht München I hat dem Nachrichtenmagazin Focus in einer aktuellen Entscheidung (LG München I, Urteil vom 13.02.2023, Az. 4 HKO 14545/21) verboten, Werbung für Ärzte und Mediziner mit s.g. “Prüfsiegeln” zu betreiben. Das “TOP-Mediziner”-Prüfsiegel sowie die “FOCUS-Empfehlung” im Hinblick auf Ärzte seien irreführend und wettbewerbswidrig, so die Münchener Richter. Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband. Das – zum Zeitpunkt dieses Artikels – noch nicht im Volltext veröffentliche Urteil dürfte die Anforderungen an Werbung mit Qualitäts- oder Prüfsiegeln weiter präzisieren.

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