Neuschwanstein ist eintragungsfähige Marke

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Von Karsten Groeger.


Das weltberühmte Schloss Neuschwanstein – eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten Deutschlands, Magnet für Millionen von Touristen aus aller Welt und Ideengeber Walter Disneys für Cinderellas Märchenschloss – ist seit Jahren Gegenstand eines Markenrechtsstreits. Diese Auseinandersetzung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bundesverband für Souvenire, Geschenke und Ehrenpreise (BSGE e.V.) über die Marke “Neuschwanstein” ist nunmehr in letzter Instanz vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden worden (Az. C ‑488/16 P). Die Luxemburger Richter gaben dem Freistaat Recht, zu dessen Gunsten das Europäische Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) die Wortmarke im Jahre 2011 als Unionsmarke hatte eintragen lassen. Die Nichtigkeitsklage des Branchenverbandes blieb ohne Erfolg. Das Urteil dürfte weitreichende Folgen haben.

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