KunstUrhG trotz DSGVO weiter anwendbar – OLG Köln

kunsturhg, dsgvo

Von Karsten Gröger.


Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 18.06.2018, Az. 15 W 27/18, eine erste wegweisende Entscheidung in Bezug auf das Verhältnis zwischen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) im Bereich des Presserechts getroffen. Die Kölner Richter haben für Recht erkannt, dass die bisher geltenden Erleichterungs-Regelungen des KunstUrhG – jedenfalls im journalistischen Bereich – weiterhin vollumfänglich anwendbar sind und den datenschutzrechtlichen Regelungen der DSGVO vorgehen.

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Digitaler Nachlass: Ist ein Facebook-Konto vererbbar?

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Von Karsten Gröger.


Am 12. Juli 2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wegweisende Entscheidung zum digitalen Nachlass getroffen und abschließend darüber entschieden, ob ein Facebook-Konto vererbt werden kann. Dabei haben die Karlsruher Richter gleichzeitig die Grundsatzfrage beantwortet, ob Daten generell den Regelungen des Erbrechts unterliegen oder durch ein – sich etwa aus dem Fernmeldegeheimnis ergebendes – postmortales Datenschutzrecht selbst dem Zugriff der Erben entzogen sind.

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