Werbung mit Begriff “klimaneutral” irreführend

klimaneutral

Der s.g. “Klimaschutz” ist in aller Munde. Während die Politik sich mit Maßnahmen zur tatsächlichen oder gefühlten Reduzierung der Erderwärmung überschlägt und extremistische “Klimakleber” mit ihren Aktionen die öffentliche Sicherheit und Menschenleben gefährden, macht der Trend, besonders “klimsfreundlich” sein zu müssen, auch vor der Wirtschaft nicht halt. Unternehmen und Produzenten überbieten sich mit Angeboten, die vermeintlich umweltfreundlich, klimaneutral oder sonstwie “nachhaltig” sind. Dass diese Mode bisweilen auch nach hinten losgehen und die Gerichte beschäftigen kann, zeigt ein aktuell vom Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 10.11.2022 – 6 U 104/22) entschiedener Fall.

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