Supermärkte müssen beschädigte Einwegdosen zurücknehmen

Einwegdose

Dass das s.g. “Dosenpfand” seit seiner Einführung vor 20 Jahren für einige witzige Possen gesorgt hat, ist bekannt. Mittlerweile wird das geduldige und leergutbepackte Anstehen am ikonischen Pfandautomaten international als “typisch deutsch” empfunden. Ein leidiges Thema in diesem Zusammenhang hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (OLG Stuttgart, Urteil vom 15.06.2023, Az. 2 U 32/22) nunmehr ein für allemal geklärt: Supermärkte sind verpflichtet, auch zerdrückte, deformierte oder sonst beschädigte Einwegdosen oder Einwegflaschen gegen Erstattung des Dosenpfandes zurückzunehmen.

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