Das Landgericht München I hat dem Nachrichtenmagazin Focus in einer aktuellen Entscheidung (LG München I, Urteil vom 13.02.2023, Az. 4 HKO 14545/21) verboten, Werbung für Ärzte und Mediziner mit s.g. “Prüfsiegeln” zu betreiben. Das “TOP-Mediziner”-Prüfsiegel sowie die “FOCUS-Empfehlung” im Hinblick auf Ärzte seien irreführend und wettbewerbswidrig, so die Münchener Richter. Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband. Das – zum Zeitpunkt dieses Artikels – noch nicht im Volltext veröffentliche Urteil dürfte die Anforderungen an Werbung mit Qualitäts- oder Prüfsiegeln weiter präzisieren.
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