Das neue Personengesellschaftsrecht

Personengesellschaftsrecht

Am 01.01.2024 tritt mit dem Personen­gesellschafts­rechtsmodernisierungs­gesetz (MoPeG) das neue und vollständig überarbeitete Recht der Personengesellschaften in Kraft. Verabschiedet und im Bundesgesetzblatt verkündet worden war das neue Personengesellschaftsrecht bereits Mitte 2021. Unternehmer sollten in der Zwischenzeit ggf. Gesellschaftsverträge anpassen und sich auf die Neuregelungen einstellen können. Die Reform ist die größte, die das in Teilen mehr als 100 Jahre alte Rechtsgebiet jemals erfahren hat. Kaum ein Rechtsgebiet in Deutschland hatte sich mehr vom ursprünglichen Gesetzesworlaut fortbewegt – bedingt durch an Praktikabilitätsgründen orientierter Rechtsprechung. Der Gesetzgeber gießt die wesentlichen Entwicklungen dieser Rechtsprechung nunmehr in Gesetzesform. Über die wichtigsten Neuerungen informiert Sie dieser Artikel.

Continue reading