Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union (OS-Plattform) ist bald Geschichte. Sie wurde 2016 von der EU-Kommission eingeführt und sollte eine unkomplizierte Möglichkeit bieten, Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern im Onlinehandel zu klären. Ziel war es, eine Alternative zu gerichtlichen Verfahren zu schaffen, die schneller und kostengünstiger sein sollte. Händler waren verpflichtet, auf ihren Webseiten und Shops deutlich sichtbar auf die Plattform hinzuweisen und zu verlinken. Was gut gemeint war, wurde nicht nur nicht genutzt, sondern entpuppte sich als Abmahnfalle für Händler. Jetzt zieht die EU die Konsequenzen. Was Onlinehändler nun beachten müssen, lesen Sie hier.
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