Das neue Selbstbestimmungsgesetz

selbstbestimmungsgesetz

Nach dem erklärten Willen der Bundesregierung und getragen von der s.g. “Ampel-Koalition” soll in Deutschland künftig jeder sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen können. “Die Geschlechter sind frei”, könnte man meinen. Zu diesem Zweck hat das Justizministerium jetzt einen Referentenentwurf zum s.g. “Selbstbestimmungsgesetz” (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften) vorgelegt. Danach soll in Zukunft jeder durch schlichte Erklärung gegenüber dem Standesamt sein “gefühltes” Geschlecht und einen zweckentsprechenden Vornamen bestimmen können. Personenstandsregister und Personaldokumente werden dann angepasst. Bisherige Vorschriften, die sich vor allem nach dem Transsexuellengesetz richteten, sollen abgelöst und modernisiert werden.

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