Transparenzregister wird 2022 Pflicht

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Das Geldwäschegesetz sieht bereits seit längerem das s.g. Transparenzregister vor. Für viele Firmen und Vereinigungen endet in diesem Jahr die Übergangsschonfrist für die Eintragung und Hinterlegung ihrer jeweiligen “wirtschaftlich Berechtigten”. Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften müssen zeitnah handeln und die hinter ihnen stehenden natürlichen Personen melden – spätestens bis 31.12.2022. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen und relevanten Informationen zum Thema.

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