Derzeit erhalten zahlreiche Unternehmen deutschlandweit Rückmeldeaufforderungen oder gar Rückforderungsbescheide wegen der Corona-Soforthilfe 2020 (u.a. aktuell in Sachsen und Sachsen-Anhalt). Die staatliche Hilfsmaßnahme war in der ersten Hälfte des Corona-Jahres 2020 als unbürokratischer und schneller Zuschuss ausgereicht worden, um existenzielle Folgen der pandemiebedingten Maßnahmen für Unternehmer abzufedern. Viele Freiberufler, Soloselbständige und KMU haben die Soforthilfe damals in Anspruch genommen – gerade auch weil Finanzminister Scholz und einige Behörden versichert hatten, die Soforthilfe müsse nicht zurückgezahlt werden. Was nunmehr beachtet werden muss, erfahren Sie in diesem Artikel.
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