Böhmermanns Schönbohm-“Satire” royal gescheitert

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Tendenziös und voreingenommen, anfällig für Fremdscham, vor Sendungsbewusstsein nur so strotzend – diese Charakterisierung des selbsternannten, vom Rundfunkbeitrag üppig gepäppelten “Satirikers” Jan Böhmermann und seiner “ZDF”-Sendung “Magazin Royale”, die sich am freien Markt vermutlich niemals wirtschaftlich halten würde, trifft es wohl am besten. Und während es jedenfalls der aufmerksamen Öffentlichkeit schon lange klar sein dürfte, dass Böhmermanns “Humor” und Gehalt offenbar in indirekt proportionalem Verhältnis zueinander stehen, hat der öffentlich-rechtlich-pseudointellektuell-unbeholfene “Austeiler” diesmal ordentlich einstecken müssen. Vor dem Landgericht München I (Urt. v. 19.12.2024, Az. 26 O 12612/23) unterlagen Böhmermann und das “ZDF” im Rahmen einer Unterlassungsklage gegen Arne Schönbohm, den ehemaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Es hilft eben nichts, ehrenrührige Falschbehauptungen als “Satire” zu verpacken – auch wenn man sich für noch so clever hält.

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