Die Finanzierung journalistischer Online-Angebote über freiwillige Leserzahlungen ist für Blogger weit verbreitet. Steuerlich bewegen sich solche Modelle jedoch auf einem schmalen Grat. Mit Urteil vom 12.06.2025 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az. 14 K 14067/24) nun klargestellt: Werden regelmäßig erhebliche Beträge über „Spendenbuttons“ oder vergleichbare Zahlungswege vereinnahmt, können diese Zahlungen einkommensteuerlich als Betriebseinnahmen zu qualifizieren sein – auch wenn sie freiwillig erfolgen und als „Spenden“ bezeichnet werden.
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