Alle Jahre wieder – auch der Jahreswechsel von 2022 auf 2023 wird wieder von zahlreichen gesetzlichen Änderungen und Neuregelungen begleitet. Die wichtigsten Änderungen 2023 – vom Arbeitsrecht über das Sozialversicherungsrecht bis hin zur geplanten Cannabis-Legalisierung und der Einführung des s.g. “Bürgergeldes” – haben wir hier für Sie zusammengefasst. Wir werden Sie im Laufe des Jahres selbstverständlich über die hier nur überblicksartig dargestellten Reformen detailliert informieren. Viel Spaß bei der Lektüre und ein gutes und erfolgreiches neues Jahr 2023!
Änderungen 2023 im Arbeitsrecht
- Krankschreibungen (gesetzlich Versicherter) erfolgen ab sofort nur noch elektronisch. Der ikonische gelbe “AU-Schein”, der bislang beim Arbeitgeber vorzulegen war, gehört der Vergangenheit an. Krankmeldungen werden ab sofort elektronisch bei der Krankenkasse hinterlegt und können im Bedarfsfall vom Arbeitgeber abgerufen werden. Für Privatversicherte ändert sich hingegen nichts. Hier bleibt es bei den bisherigen Regelungen.
- Der Mindestlohn in Pflegeberufen steigt 2023 in zwei Stufen auf 13,90 EUR pro Stunde im Mai (14,15 EUR im Dezember) für Hilfskräfte, bzw. auf 14,90 EUR (15,25 EUR) für qualifierte Beschäftigte.
Sozial(versicherungs)recht – Das ändert sich 2023
- Die Fürsorge für Sozialhilfebedürftige, bzw. länger Arbeitslose erhält einen neuen Namen: “Hartz IV” (Arbeitslosengeld II) heißt zukünftig “Bürgergeld”. Die Bezüge erhöhen sich für Alleinstehende auf 502 EUR pro Monat. Flankiert wird dies durch eine Aufgabenkritik der Jobcenter. Diese haben fortan die Aufgabe, Menschen in dauerhafte und ggf. qualifizierte Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Aushilfsjobs und sonstige Hilfstätigkeiten sollen nicht mehr im Vordergrund stehen.
- Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse steigen 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 16,2%.
- Die Bezugsberechtigung für Wohngeld wird ausgeweitet. Zudem wird der Mietzuschuss um ca. 200 EUR monatlich erhöht. Damit werden künftig ca. 2 Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld i.H.v. ca. 390 EUR haben.
- Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner entfällt 2023 komplett. Vorzeitig in den Ruhestand getretene Arbeitnehmer können daher beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird.
Steuern und Abgaben – Die Änderungen 2023
- CO2-Steuersätze auf Kraftstoffe bleiben wie bisher. Die geplante Erhöhung auf 35 EUR pro Tonne Kohlenstoffdioxid wird wegen der derzeitigen Lage der Energieversorgung ausgesetzt.
- Die Maut für die Nutzung der Bundesstraßen durch Lkw wird angehoben.
- Die Anschaffung von Hybridfahrzeugen wird 2023 nicht mehr gefördert; der staatliche Zuschuss für Elektrofahrzeuge sinkt auf 4.500 EUR.
- Tabakprodukte werden erneut teurer. Die nächste Runde der Tabaksteuererhöhung tritt in Kraft mit der Folge, dass eine herkömmliche Schachtel Zigaretten durchschnittlich ca. 20 Cent mehr kostet.
- Kleinere Solaranlagen auf Privatgebäuden können steuerfrei betrieben werden.
- Die s.g. “Klimaabgabe” muss fortan anteilig auch von Vermietern getragen werden. Der Anteil ist dabei umso höher, je energieineffizienter das Gebäude ist.
- Die seit Oktober 2022 verlängerte Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31.01.2023.
- Werbungskosten für das Arbeiten im Homeoffice können im neuen Jahr pauschal bis 1.260 EUR abgezogen werden. Bisher lag die “Homeofficepauschale” lediglich bei 600 EUR.
- Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt auf 10.908 EUR.
- Der höchste Steuersatz (42%) bei der Einkommensteuer tritt künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 62.810 EUR ein.
Neues in der Energiepolitik
- Die s.g. “Gaspreisbremse” tritt in Kraft: Gasverbraucher erhalten für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro kWh garantiert. Bei Fernwärme beträgt die Garantie 9,5 Cent.
- Die s.g. “Strompreisbremse” tritt in Kraft: Stromverbraucher erhalten für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs einen Bruttopreis von 40 Cent pro kWh garantiert.
- Studenten erhalten eine Energiepauschale i.H.v. 200 EUR ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass man im Dezember 2022 an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert war. Die Auszahlung erfolgt wohl Anfang des Jahres – im Moment basteln Bund und Länder noch an der Webseite, über die die Anträge abgewickelt werden sollen.
Neuerungen 2023: Verkehrspolitik
- Im Frühjahr wird das s.g. “49-Euro-Ticket” eingeführt: Mit ihm ist es möglich, für 49 EUR im Monat deutschlandweit den öffentlichen Personennahverkehr und Regionalzüge zu nutzen.
- Rosafarbene TÜV-Plaketten (HU-Plaketten) müssen 2023 getauscht werden. Dazu ist es erforderlich, eine Werkstatt, bzw. Prüfstelle anzufahren.
- Die Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihren Führerschein in das neue Scheckkartenformat tauschen.
- Ab 01.02.2023 muss der Verbandskasten im Kraftfahrzeug zwei medizinische OP-Masken, bzw. FFP2-Masken enthalten.
Sonstige Neuregelungen und Reformen 2023
- Voraussichtlich wird der Cannabis-Verkauf und -Anbau in Deutschland legalisiert. Der Vertrieb soll voraussichtlich über die Apotheken abgewickelt werden. Details werden derzeit noch diskutiert und sind weitestgehend noch unklar.
- Das Land Kroatien wird Mitglied des Schengen-Raumes und führt den Euro ein. Grenzkontrollen fallen zukünftig weg; Reisende können mit der Euroraum-Währung bezahlen.
- Für Restaurants und gastronomiebetriebe wird die Mehrwegpflicht für Take-Away-Artikel eingeführt.
- Das hochumstrittene und viel kritisierte “Lieferkettengesetz” tritt in Kraft. Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten müssen fortan sicherstellen, dass innerhalb ihrer internationalen Lieferketten grundlegende Menschen- und Arbeitsschutzrechte eingehalten werden.
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