Onlinewetten – Jetzt Geld zurück!

Onlinewetten – also Onlinecasinos, Online-Spielbanken, Online-Wettbüros, Sportwetten, Slotmachines und sonstiges im Internet angebotenes Glücksspiel – erfreut sich großer Beliebtheit. Was kaum jemand weiß: Onlinewetten sind in Deutschland nach wie vor weitestgehend verboten. Erst mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 haben die Gesetzgeber der Länder europarechtlich bedingt zaghafte Liberalisierungsbemühungen unternommen. Auch Online-Sportwetten sind von diesem Verbot im Grundsatz nicht ausgenommen – auch wenn sie weitestgehend gedudelt worden sind. Die Folge des Verbots: Wer Geld bei illegalen Onlinewetten verliert, hat einen Rückzahlungsanspruch. Der Artikel beantwortet die wesentlichen Fragen zum Thema.

Warum kann man verlorenes Geld bei Onlinewetten zurückfordern?

Auch wenn viele Spieler es nicht wussten, war Online-Glücksspiel (Casinos, Sportwetten) bis zum 01.07.2021 in Deutschland grundsätzlich verboten. Eine Sonderregel gab es nur in Schleswig-Holstein. Seit dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages gibt es zwar grundsätzlich die Möglichkeit zur Lizenzierung. Diese ist aber an hohe gesetzliche Hürden geknüpft. Das Anbieten von Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis ist sogar eine Straftat (§ 284 StGB). Wer in der Vergangenheit also Geld bei Online-Glücksspielen verloren hat, tat dies ohne Rechtsgrund. Die entsprechenden Verträge verstoßen gegen ein gesetzlichen Verbot und sich deshalb nichtig (§ 134 BGB). Der Betroffene kann sein Geld daher über die s.g. ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) und ggf. aus Schadenersatzgesichtspunkten (§§ 823 ff. BGB) zurückverlangen.

Welche Onlinewetten sind betroffen?

Von der Sache her alle. Online-Glücksspiel war bis zum 01.07.2021 in Deutschland für deutsche und ausländische Anbieter verboten. Eine Ausnahme galt – wie eingangs gesagt – nur in Schleswig-Holstein. Für Online-Sportwetten wurden erste Lizenzen im Oktober 2020 vergeben, allerdings ohne Rechtsgrundlage. Sie wurden von den Börden nur „geduldet“. Entscheidend für die Rückforderung ist daher grundsätzlich nur, dass das entsprechende Angebot in Deutschland verfügbar war und dass der Spieler von Deutschland aus teilgenommen hat.

Wie ist das nach dem 01.07.2021?

Am 01.07.2021 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Online-Glücksspiel wurde damit dem Grunde nach auch in Deutschland legalisiert – nicht zuletzt, um EU-Vorgaben umzusetzen. Trotzdem bleiben die Hürden für die Legalität von Onlinewetten hoch: So muss neben den Zuverlässigkeitsvoraussetzungen für allgemeinen „Spielhallenbetrieb“ unter anderem sichergestellt werden, dass minderjährige oder gesperrte Spieler effektiv ausgeschlossen werden („Sperrdatei“), dass schnelle Spielwiederholungen ausgeschlossen sind, dass ein Sozialkonzept seitens des Anbieters besteht, dass lediglich ein anbieterübergreifendes Spielerkonto bestehen darf und dass ein monatliches Einsatzlimit von grds. 1.000,00 EUR beachtet wird. Werden diese Vorgaben vom Sportwettenanbieter oder Onlinecasino missachtet, bleibt das Spiel illegal und der Spieler kann verlorenes Geld zurückverlangen.

Der Verlust liegt Jahre zurück. Wie ist das zeitlich?

Grundsätzlich kann man den Rückzahlungsanspruch innerhalb der regulären Verjährungsfrist geltend machen, also innerhalb von drei Jahren zum Ende des Jahres, in dem der Spieler von dem Anspruch und der Identität des Onlinecasino-Betreibers Kenntnis erlangt hat. In Ausnahmefällen können Verluste auch noch bis zu zehn Jahre rückwirkend ersetzt verlangt werden. Hierfür bedarf es aber einer konkreten juristischen Prüfung.

Was tun, wenn man die Höhe des Verlustes nicht kennt?

Um zu klagen, müssen man grundsätzlich wissen, wie viel Geld man verloren hat. Das ist für die meisten Spieler nur noch schwer nachzuvollziehen. Es gibt aber die Möglichkeit, beim Onlinecasino oder Sportwettenanbieter Auskunft zu verlangen. Darauf besteht Anspruch nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Antwortet der Anbieter nicht innerhalb eines Monats, macht er sich allein deshalb schadensersatzpflichtig.

Hat sich der Spieler strafbar gemacht?

Zwar ist die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel mit Strafe bedroht (§ 285 StGB). Allerdings erfordert die Tat Vorsatz, um bestraft zu werden. Wer also nicht wusste, dass das Onlinecasino-Spiel verboten war oder ist, hat sich auch nicht strafbar gemacht. Spieler, die unter pathologischem Spielverhalten („Spielsucht“, „Gambling Disorder“) leiden, dürften darüber hinaus auch schuldlos und deshalb grundsätzlich straffrei handeln. Es sind jedenfalls hier keine Ermittlungsverfahren gegen Spieler bekannt. Wichtig ist aber, dass das Spielen spätestens ab dem Zeitpunkt der Kenntnis eingestellt wird.

Haftung von Zahlungsdienstleistern

Grundsätzlich ist auch die Mitwirkung an illegalen Onlinewetten – etwa durch Kreditkartenanbieter oder Zahlungsdienstleister (wie bspw. „PayPal“, „Sofortüberweisung“, „Klarna“ u.a.) – unzulässig und verboten. Ob Finanzdienstleister aber für Zahlungen an illegale Online-Casinos haften, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Gerichte haben diese Frage unterschiedlich beurteilt. Entscheidend sind hier Fragen der Kenntnis, des Mitverschuldens des Spielers und der Kontrollpflichten des Zahlungsdienstleister. Eine Einzelfallprüfung müsste durch rechtskundige Beratung durchgeführt werden.

Illegale Online-Sportwetten

Auch Sportwetten im Internet waren in Deutschland bis zur Neuregelung am 01.07.2021 grundsätzlich verboten. Allerdings hatten die Behörden manchen Anbietern von Sportwettern schon ab Oktober 2020 Lizenzen erteilt, obwohl es hierfür keine Rechtsgrundlage gab. Verlorenes Geld dürfte deshalb auch hier rückholbar sein. Seit Juli 2021 kommt es darauf an, ob der Anbieter eine Lizenz hatte und ob er sich an deren Auflagen gehalten hat. Hier sollte eine Prüfung beauftragt werden.

Was ist bei ausländischen Onlinewetten?

Auch wenn der Casinoanbieter im Ausland sitzt und sein Angebot auf Deutschland ausrichtet, kann man hat man die allgemeinen rechtlichen Möglichkeiten. Wer als Privatperson bei einem Anbieter in der EU, bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (z.B. Malta oder Gibraltar) gespielt hat, kann aus Deutschland heraus klagen. Es gelten dann die europarechtlichen Zuständigkeiten. Ein teures und aufwendiges Klageverfahren im Ausland ist in aller Regel nicht erforderlich. Wenn der Anbieter außerhalb der EU sitzt, richtet sich die Zuständigkeit ggf. nach völkerrechtlichen Vereinbarungen. Hierfür sollte rechtliche Beratung eingeholt werden.

Jetzt handeln!

Wer von Verlusten bei illegalen Onlinewetten betroffen ist, sollte handeln. Wenden Sie sich beispielweise an casinoverklagen.de. Die seriöse mitteldeutsche Anwaltskanzlei berät kompetent und hilft Betroffenen dabei, verlorene Einsätze zurückzuerhalten.