Die Bundesrepublik Deutschland erlebt derzeit den Corona Lockdown – die wahrscheinlich intensivste und eingriffsstärkste Ausübung repressiver staatlicher Gewalt in ihrer Geschichte. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie haben das öffentliche Leben, wie wir es kennen, teils dramatisch verändert. Ausgangssperren, Kontaktverbote, die faktische Außerkraftsetzung des Föderalismus und die Schließung ganzer Wirtschaftszweige und öffentlicher Einrichtungen betreffen jeden einzelnen Bürger in erheblichem Maße. Kaum einer hätte sich so etwas in einer gefestigten westlich-freiheitlichen Demokratie vorstellen können. Führende Verfassungsrechtler warnen gar vor einem „faschistoid-hysterischen Hygienestaat“. Was ist also mit unseren Grundrechten? Ist der Corona-Shutdown verfassungsgemäß? Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gibt in einem aktuellen Beschluss vom 09.04.2020, Az. 1 S 925/20, interessante Hinweise.
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