Von Karsten Groeger.
Nach dem viel diskutierten Fanpage-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-210/16) und dem darauffolgenden Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, die auf Facebook betriebenen Fanpages seien datenschutzrechtlich illegal, hat Facebook nunmehr reagiert.
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