In einer viel beachteten Grundsatzentscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2012 Teile des Bundeswahlrechts für verfassungswidrig erklärt (BVerfGE 131, 316 – 376), weil u.a. das mit Überhangmandaten verbundene negative Stimmgewicht den vom Gesetzgeber gewählten Grundcharakter einer Verhältniswahl gefährde. In der Folge wurde das Wahlrecht dahingehend angepasst, als dass Überhangmandanten Ausgleichsmandate entgegengesetzt wurden, um diesen Effekt zu verhindern. Die Folge: Ein immer weiter wachsender Bundestag mit derzeit 736 Abgeordneten. Nun hat die s.g. “Ampel-Koalition” aus SPD, Grünen und FDP ein neues Wahlrecht beschlossen. Es ist ein verfassungswidriger Frontalangriff auf die Demokratie und dient lediglich einem Zweck: Der Absicherung künftiger linker Mehrheiten. Ein Kommentar.
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