Bundesverfassungsgericht erlaubt Sonderschulden – Ein Angriff auf die Demokratie?

Sonderschulden

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die umstrittenen Sondervermögen von insgesamt ca. einer Billion Euro (1.000.000.000.000 EUR) für Infrastruktur und Verteidigung dürfen beschlossen werden. Ansprechende Anträge auf Erlass einerstweiliger Anordnungen haben die Karlsruher Richter abgelehnt (2 BvE 3/25; 2 BvE 4/25; 2 BvE 2/25; 2 BvE 5/25) Es sei es nicht zu beanstanden, dass diese Sonderschulden vom alten Bundestag beschlossen werden sollen, obwohl der neue Bundestag (21. Deutscher Bundestag) bereits gewählt ist.

Doch ist diese Entscheidung wirklich ein Sieg der Demokratie – oder ein gefährlicher Präzedenzfall, der die Handlungsfähigkeit künftiger Parlamente und Generationen einschränkt? Kritiker werfen den obersten Verfassungshütern vor, das Demokratieprinzip und die Parlamentsautonomie zu verletzen und so dem Vertrauen in unsere Verfassungsorgane Schaden zuzufügen. Ein kritischer Blick nach Karlsruhe.

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Neues Wahlrecht – Macht statt Recht

Neues Wahlrecht

In einer viel beachteten Grundsatzentscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2012 Teile des Bundeswahlrechts für verfassungswidrig erklärt (BVerfGE 131, 316 – 376), weil u.a. das mit Überhangmandaten verbundene negative Stimmgewicht den vom Gesetzgeber gewählten Grundcharakter einer Verhältniswahl gefährde. In der Folge wurde das Wahlrecht dahingehend angepasst, als dass Überhangmandanten Ausgleichsmandate entgegengesetzt wurden, um diesen Effekt zu verhindern. Die Folge: Ein immer weiter wachsender Bundestag mit derzeit 736 Abgeordneten. Nun hat die s.g. “Ampel-Koalition” aus SPD, Grünen und FDP ein neues Wahlrecht beschlossen. Es ist ein verfassungswidriger Frontalangriff auf die Demokratie und dient lediglich einem Zweck: Der Absicherung künftiger linker Mehrheiten. Ein Kommentar.

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